Was ist ein Redispatch-2.0-Einsatz und betrifft er Depots?

Redispatch 2.0 (seit 2021) verpflichtet Netzbetreiber, Engpässe durch Anpassung von Einspeise- und Verbrauchsplänen zu lösen. Anlagen ab 100 kW müssen Stammdaten melden und können für Redispatch-Maßnahmen abgerufen werden. Für BESS-Depots über 100 kW entsteht eine Meldepflicht, aber auch eine Vergütungsmöglichkeit.