Was schreibt die AFIR-Verordnung für Ladeinfrastruktur vor?

Die AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation, EU 2023/1804) schreibt vor, dass entlang des TEN-T-Kernnetzes alle 60 km Schnelllademöglichkeiten für E-LKW vorhanden sein müssen. Für Flottenbetreiber bedeutet das: Depotladen bleibt der Hauptladeort; die AFIR schafft Sicherheit für Langstrecken.